Sonntag, 26. Juli 2020

... und habe sie deshalb gelöscht

Diese Geschichte geht zurück auf eine Anekdote, die mir ein Kollege vor einigen Jahren erzählte. Er hatte seinerzeit eine E-Mail verfasst, in der er einem Juristen einen Fall darlegte und allerlei Hintergrundinformationen mitteilte.
Nun wartete er auf eine Reaktion, eine Rechtsberatung durch den Angeschriebenen. Nichts passierte. Nach einigen Tagen schrieb er also erneut eine E-Mail und fragte nach. Lapidare Antwort des Juristen: "Ich konnte Ihrer E-Mail keinen Aufforderungscharakter entnehmen und habe sie deshalb gelöscht."

Tja, so kann es gehen. Zwei Schlüsse habe ich daraus gezogen.

(1) Ich lese an mich gerichtete E-Mails auch unter dem Gesichtspunkt, ob ich zu irgendeiner Handlung aufgefordert werde. Nicht selten erwische ich mich dabei, dass ich spontan auf den "Antworten"-Knopf drücke und auf eine rein informative Nachricht reagiere. Schlimmstenfalls sogar an einen ganzen Verteiler.
Das interessiert niemand und wird ja auch gar nicht von mir erwartet. Entsprechend kann ich mir das also sparen.

(2) Ich schreibe E-Mails klar und deutlich. Wenn der Empfänger etwas machen soll, dann steht das im Betreff und in der ersten Zeile des E-Mail-Textes. "Lieber Herr Soundso, können Sie bitte xy für mich machen." Je nach Couleur empfiehlt es sich, gleich auch noch ein Zieldatum (Juristen reagieren oft nur auf Fristsetzungen) hinzuzufügen.
Das macht mir (beim Strukturieren meiner Gedanken / was will ich eigentlich von der Gegenseite) und auch dem Angeschriebenen (für seine Planung / Abarbeitung) das Leben leichter.

Wenn Sie also demnächst eine E-Mail mit einer schönen Erzählung zum Beispiel über die Vorgeschichte eines Sachverhaltes bekommen oder nur in CC drauf stehen: einfach mal löschen.
Sie wissen ja jetzt, was Sie bei Nachfrage antworten können.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen