Ich habe die Ostertage genutzt, um mich mit dem TAV des Teufels zu einigen. Er kann in meinem Blog noch zwei Staffeln veröffentlichen, wenn er dranschreibt, dass es seine Meinung ist und er sich ausdrücklich von meinem seriösen Blog distanziert. Denn im täglichen Leben bin ich ein Hilfe anbietender Mensch, stets bereit, zwischen den Interessen von Fachbereich und IT zu vermitteln und mit meinen Kollegen unbürokratisch das Bestmögliche zu realisieren.
Für mein freundliches
Entgegenkommen (und mit dem guten Argument meines Trojaners, Folge 6-4) war der
TdT bereit, das Spezial-Whisky-Abo (Folge 6-2) zu bezahlen. Also gut, schauen
wir mal, ob er sich an die Vereinbarung hält.
(7-2) Oh Gott, der TAV des Teufels hat sich wieder so eine unsinnige Quertreiberei einfallen lassen. Aber gut, soll er sie halt in meinem Blog veröffentlichen. Wir wissen ja alle, dass ich nicht so bin... naja, zumindest höchst selten.
Nur gut, dass es E-Mails gibt. Anfrage von einem unerfahrenen Anwender, ob ich für ihn eine Fachanforderung umsetzen kann. So ein Trottel, natürlich kann ich. Aber ich will nicht. Und um es für ihn ein bisschen leichter begreiflich zu machen, wähle ich meine Lieblingsstrategie.
Erst mal in die Liste vom Projektportfolio schauen, sortieren nach Fachbereichen und – Bingo! – Übereinstimmung mit meinem naiven Fragesteller. In meinem Antwortschreiben verweise ich ihn auf dieses Projekt. Da ist Abstimmungsbedarf und aus technischer Sicht ist zunächst eine Klärung erforderlich.
Das schafft Zeit und wird ihn in seinem blinden Eifer mal ein wenig bremsen.
Wie ein guter Beamter (also: Wie ich): Erst die Zuständigkeit eingehend prüfen und beim leisesten Zweifel daran (unter Beteiligung der Abteilung in Kopie) mit Begleittext „Übersandt in der Annahme Ihrer Zuständigkeit.“ an eine/n andere/n (Un-)Zuständige/n abgeben. Abschließend Vorgang als „Erledigt“ ins Archiv verschieben und frischen Kaffee zubereiten. Irgendwann geht schließlich auch dieser Arbeitstag zu Ende, und man will sich doch für seinen Arbeitseifer verdienter Maßen selber auf die Schulter klopfen dürfen.
AntwortenLöschen