Jeder hat ja per Gesetz sein Recht am eigenen Bild. Zum Teil recht hysterisch als Persönlichkeitsrecht verteidigt und deutlich über den gesetzlichen Schutz hinaus wird von manchen ängstlichen Zeitgenossen ein nahezu vollständiges Fotografierverbot gefordert.
Doch wie steht es mit einer anderen Ausdrucksform: Dem geschriebenen Wort? Was ich formuliere, über was ich mir Gedanken mache und was ich über das Nachdenken hinaus auch noch veröffentliche unterliegt zwar der Meinungsfreiheit. Aber ist die Meinung - zu Begin der dritten Dekade des 21. Jahrhunderts in Deutschland - wirklich so frei? Kann beispielsweise ein AfD-Politiker seine Meinung tatsächlich frei äußern? Darf ich öffentlich die Elektromobilität verurteilen?
Man erlebt hier ein krasses Missverhältnis zwischen Verhalten und Sanktionierung. Mir fällt auf, wie empfindlich zum Beispiel Beamtenbeleidigung bestraft wird, während Politiker - gemäß Gerichtsbeschluss - selbst wüste Verunglimpfungen und peinliche Beschimpfungen ertragen müssen.
Äußere ich mich in einem Blog offen oder gar kritisch über meinen Arbeitgeber, dann ist das juristisch geradezu mutig, denn dann treten einem Denker und Hobby-Schriftsteller professionelle Rechtskenner entgegen. In dieser Arena sind die Kräfteverhältnisse schon sehr deutlich festgelegt.
Eigentlich schade, wie ich finde. Aber besser legt man die eigene Naivität zur Seite, wird man sich entweder vorher juristischen Rat oder gar Beistand suchen oder so behutsam agieren, wie man es als vernünftiger Mensch nur tun kann.
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